Bringen Sie bitte zu Ihrem ersten Termin mit:
Buchen Sie möglichst bei einem Therapeuten Ihre Termine.
Wenn Sie beliebige Therapeuten auswählen, erhalten Sie die frühestmöglichen Termine, jedoch bei verschiedenen Therapeuten. Was für den Therapieverlauf nicht optimal ist.
Sie können mehrere Termine gleichzeitig auswählen. Klicken Sie dazu einfach weitere Termine an. Durch einen Klick auf den Termin in der Checkbox wird die Auswahl aufgehoben.
Kommen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte 10-15 Minuten früher um die Aufnahmebögen auszufüllen.
Wenn Sie gesetzlich versichert und gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, werden Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10€ pro Rezept an. Dieser Eigenanteil ist nach Rechnungslegung per Mail oder Post durch Überweisung zu begleichen. Hierzu verwenden wir, wenn vorhanden Ihre angegebene Mailadresse. Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn bitte an der Rezeption zum Vermerk vor. Bei den privaten Krankenversicherungen entfällt diese Zuzahlung.
Nicht wahrgenommene Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher storniert wurden, stellen wir Ihnen gemäß unserer aktuellen Ausfallgebühr privat in Rechnung. Termine am Montag müssen spätestens am vorherigen Freitag bis 14Uhr abgesagt werden. Hierrüber werden Sie ebenfalls vor Behandlungsbeginn auf unserem Aufnahmebogen informiert.
Sobald Sie in unserer Praxis einen Behandlungstermin, telefonisch, online oder vor Ort vereinbaren, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstleistungsvertrages (§§ 611 ff BGB) zwischen uns und Ihnen zustande.
Da der Behandlungsvertrag durch die Terminvereinbarung und unsere Bestätigung wirksam geworden ist, sind wir verpflichtet, die für die Behandlung erforderliche Zeiten, Räume, Materialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen.
Können Sie den Termin nicht wahrnehmen (Krankheit, HVV nicht pünktlich, keinen Parkplatz gefunden, etc.) so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (des Patienten). In diesem Fall regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB den Vergütungsanspruch.
Hier werden wir von unserer Behandlungspflicht befreit, behalten aber den Vergütungsanspruch bei.
Dieser Anspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob Sie schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert waren, oder ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag. Daraus ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder zu späten Absage eines vereinbarten Termins der Vergütungsanspruch für diesen Termin bestehen bleibt.
Gemäß § 615 S.2 BGB sind wir allerdings auch dazu verpflichtet, den durch Ihre Nichtwahrnehmung wieder freien Behandlungstermin, durch einen anderen Patienten zu belegen. Sollte es uns gelingen, werden wir den Vergütungsanspruch gegenüber Ihnen natürlich nicht realisieren.
Sollten Fragen auftreten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Es gilt die Datenschutzerklärung.